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Mit der 2. Vorsitzenden der dgti, Sandra Mielke, sprach Cornelia Kost über das Urteil des 1. Senat des Bundessozialgerichts am 19.10.2023, über die Ablehnung des Anspruchs auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht). Das Bundessozialgericht entschied, das diese Kostenübernahme eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen voraussetzt, an dieser fehlt es bislang. (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R).