
22. Sendung am 31.05.2025
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In der 22. Sendung sprechen Daniel Schiano und Cornelia Kost mit Katrin Niedenthal (Pronomen: sie), sie ist selbstständige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht in Bielefeld. Sie war Verfahrensbevollmächtigte im Dritte-Option-Verfahren 2017 und dem Bundessozialgerichtsverfahren zur Nichtbinarität 2024, und sie setzt sich regelmäßig juristisch und politisch für die Rechte von inter- und transgeschlechtlichen Menschen ein

Katrin Niedenthal
Katrin Niedenthal erläutert das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur 3. Option, ob eine Abgrenzung von Identität und biologischer Körperlichkeit ausschlaggebend war und ob das Urteil nur begrenzt auf inter Menschen angewendet werden kann. Dabei wird der erweiterte Geschlechtsbegriff des Bundesverfassungsgerichts erklärt. Sie sprechen über die Biologismen des Selbstbestimmungsgesetz beim Abstammungsrecht, die Raumfrage, das Wehrgeschlecht und die Bedeutung des §6.4.
Gibt es eine Lösung für binäre Toiletten an Schulen und welche Vornamen müssen benutzt werden?
Am Ende des Gesprächs wird auf das Urteil des Bundessozialgerichtes zur Nichtbinarität eingegangen, dem Verhältnis zu S3 Leitlinie, warum das Grundrechtsproblem Gleichbehandlung für alle, alle Behandlungen gestoppt hat und dass die Regelungen der MDS rechtlich nicht relevant vor den Sozialgerichten sind.
Musik
Aktivismuss – Die AfD ist rechtsextrem
Elle Cordova & Mack Radical TT – My Country Tis of Thee (Land of Inequity)
Das Urteil 2017 zur dritten Option hat aus unserer Wahrnehmung zumindest für die Community eine herausragende Bedeutung. Also ich zitiere es täglich, ich arbeite sehr, sehr viel mit diesem Urteil. Wie würdest du dieses Urteil selber einordnen?
„Ich finde auch, dass es herausragende Bedeutung hat. Also ich hatte damit auch nicht gerechnet, dass es so eine Entscheidung gibt, die so klar ist, weil das ja das erste Mal war, nachdem Menschen schon Jahrzehnte gekämpft haben und auch Verfahren geführt haben, die ja nicht so positiv verlaufens sind oder auch richtig negativ gelaufen sind. Also Michael Reiter zum Beispiel hatte ja schon viele, viele Jahre vorher versucht, einen weiteren Geschlechtseintrag durchzusetzen. Und auf diese Erfahrungen und auch das, was veröffentlicht wurde, also aus Rechtswissenschaft und Community-Wissen und so weiter, darauf konnten wir uns stützen und damit konnten wir argumentieren. Und dass dann das Bundesverfassungsgericht so klar sagt, das ist eine Fehlannahme, dass wir denken, dass es nur Männer und Frauen geben würde, nur weil das in Artikel 3 steht zum Beispiel und dass die ganz klar sagen, nichtbinäre Geschlechtsidentitäten sind selbstverständlich auch grundrechtlich geschützt. Und das Bundesverfassungsgericht hat ja auch gesagt, dass nach ihrer Ansicht es überhaupt gar keine Registrierung von Geschlecht erforderlich wäre.
Aber solange es die Registrierung von Geschlecht gibt, dass es eben die Möglichkeit geben muss, noch eine weitere Option zu haben. Damals war ja männlich, weiblich und der offene, also keine Angabe, der offene Eintrag stand. Und ja, deswegen musste dann divers eingeführt werden. Stimmt nicht ganz, weil die haben ja nur gesagt, es muss eine weitere Option geben. Und dann in der Gesetzesentwicklung ist es dann ja auf divers rausgelaufen.”
Und ist es ja so, dass in der Geschlechterdebatte die Diskussion zwischen zwei vermeintlich gegensätzlichen Polen sich bewegt, nämlich auf der einen Seite so eine biologisches, essenzialistische Betrachtung von Geschlecht, die manchmal auf Geschlechtschromosomen, manchmal auf Genitalien abhebt und eine Identitätsdiskussion. Und wenn ich das Bundesverfassungsgericht richtig verstanden habe, hat es sich versucht, so ein bisschen da rauszuziehen. Wie würdest du die Haltung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage sehen? Sind die eher identitär? Argumentieren die auf der Identitätsebene oder benutzen sie eine körperliche Argumentation?
„Nein, die haben ja ganz klar gesagt in der Entscheidung, dass Geschlecht nicht nur an Körpermerkmalen, Chromosomen festgemacht werden kann, sondern dass das von weiteren Faktoren abhängig ist. Psychische Entwicklung zum Beispiel. Also ich kann den Satz jetzt nicht so richtig zitieren. Dazu müsste ich jetzt mal blättern. Aber die haben das ja schon auf jeden Fall von dieser biologistischen Sichtweise losgelöst. Also von dieser Reihen, wir gucken auf Körpermerkmale, wir gucken auf Chromosomen und dann wird entschieden. Davon haben sie es losgelöst, würde ich sagen.”
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