Pathologische Modelle der Transgeschlechtlichkeit

Eine gegliederte Analyse entlang einer Pathologisierungsachse

Warum „Transidentität“ per se ein pathologischer Begriff ist

Der Begriff Transidentität ist kein neutraler Begriff für Geschlecht, sondern ein historisch belasteter Terminus aus der Psychiatrie. Er entstand im Kontext der ICD‑10‑Kategorie Transsexualismus (F64.0), die als „Störung der Geschlechtsidentität“ klassifiziert wurde. Damit bezeichnet Transidentität nicht Geschlecht, sondern eine vermeintliche Abweichung von einem als „normal“ verstandenen Geschlechtskörper.

In den pathologischen Modellen, die im Folgenden analysiert werden, wird Transidentität genau in diesem Sinne verwendet: als Ausdruck einer Störung, eines Symptoms oder einer Fehlentwicklung. Deshalb erscheint der Begriff im Text ausschließlich dort, wo die Modelle selbst ihn als pathologischen Marker einsetzen. Für die Beschreibung von Geschlecht und geschlechtlicher Vielfalt wird im gesamten Artikel ausschließlich von Geschlecht oder Transgeschlechtlichkeit gesprochen.

Gering pathologisierend: Die S3‑Leitlinie

Die S3‑Leitlinie (Nieder & Strauß, 2019) gilt als das derzeit am wenigsten pathologisierende medizinische Modell von Transgeschlechtlichkeit, da sie Geschlechtsinkongruenz nicht per se als psychopathologisch definiert, sondern als Variation menschlicher Geschlechtsentwicklung. Pathologie entsteht erst dann, wenn ein klinisch relevanter Leidensdruck vorliegt, wie es das DSM‑5 formuliert: „Erst wenn sich […] ein klinisch relevanter Leidensdruck entwickelt, wird […] ein Störungswert konstatiert“ (American Psychiatric Association, 2013, S. 453). Diese Formulierung markiert einen Fortschritt gegenüber früheren, stark pathologisierenden Modellen. Dennoch bleibt die Leitlinie einem dualistischen Identitätsmodell verhaftet, das Geschlecht als Diskrepanz zwischen einem vermeintlich „biologischen“ Körper und einer psychosozialen Geschlechtsidentität beschreibt. Diese strukturelle Trennung erzeugt ein pathologisches Moment, weil der Körper als Referenzsystem gesetzt wird, während die geschlechtliche Selbstwahrnehmung als potenziell „abweichend“ erscheint. Das Modell reproduziert damit die Grundannahme, dass Geschlecht aus zwei Systemen besteht, deren Nicht‑Übereinstimmung medizinisch relevant sei.

Diese dualistische Struktur ist nicht nur wissenschaftlich problematisch, sondern auch sozial folgenreich. Sie bildet die Grundlage für die binären Setzungen der Begutachtungsrichtlinie des MDS (2020), die nichtbinäre Geschlechter explizit ausschließt – entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2017) und des Bundesgerichtshofs (2020), die die Existenz mehr als zweier Geschlechter anerkennen. Das Identitätsmodell erzeugt zudem die Idee eines „Geschlechtswechsels“ und damit das Dogma einer Transition, das sowohl Behandler*innen als auch Betroffene unter Druck setzt, einem binären System entsprechen zu müssen. Es impliziert normative Erwartungen an Lebensläufe, Indikationskriterien, Rollenerwartungen, Sexualität und Passing, die trans Menschen in ein enges Raster „richtiger“ oder „falscher“ Transitionen pressen. Die Überhöhung körperlicher Transitionen – etwa wenn genitalangleichende Operationen als „ultima ratio“ dargestellt werden – reproduziert psychoanalytische Pathologisierungen wie die historische „Kastrationsangst“ (Fanai, 1976) und trägt zur gesellschaftlichen Transfeindlichkeit bei.

Der Identitätsansatz trennt den „biologischen“ Körper vom trans Geschlecht und invalidiert damit den Körper trans Menschen. Er greift die subjektive Erfahrung des „falschen Körpers“ auf, ohne die gesellschaftlichen Strukturen zu reflektieren, die dieses Gefühl erst erzeugen. Gleichzeitig schafft er die Figur des „echten“ trans Menschen – eine normative Konstruktion, die konservative Transitionierte und manche Behandler*innen reproduzieren. Diese Konstruktion ist eine Herrschaftsstruktur (Berliner & Nils, 2022), die trans Menschen durch ihre bloße Existenz infrage stellen. Um diese Struktur zu stabilisieren, konstruiert der Identitätsansatz eine scheinbar wertfreie biologische Essenz des Geschlechts, die sich von einer „Identität“ abgrenzen lässt. Dieses vermeintlich objektive Wissen über „biologisches Geschlecht“ ist jedoch selbst Produkt patriarchaler Machtverhältnisse. Es liefert den ideologischen Grundstein für politische, religiöse und biologistische Transfeindlichkeit, indem es trans Menschen eine „Scheinexistenz“ zugesteht: Sie dürfen kulturell existieren, aber nicht materiell oder biologisch (Berliner, 2022). Cis Personen werden dabei normalisiert, während ihre eigene körperliche Performanz von Geschlecht unsichtbar bleibt.

Die S3‑Leitlinie übernimmt diese Struktur, indem sie Geschlechtsinkongruenz als Diskrepanz zwischen Körper und Identität definiert. Damit bleibt sie trotz ihrer affirmativen Haltung in einem Modell verhaftet, das die materielle Existenz trans Menschen nicht vollständig anerkennt. Sie setzt voraus, dass es ein „biologisches Geschlecht“ gebe, das unabhängig von Kultur existiere und als Maßstab dienen könne. Gleichzeitig bleibt unklar, was „Geschlechtsidentität“ überhaupt ist und ob sie als eigenständige Kategorie existiert. Etwas Unerklärliches wird herangezogen, um etwas Unerklärliches zu erklären. Die Leitlinie entpathologisiert zwar die Identität, pathologisiert aber weiterhin die Nicht‑Übereinstimmung mit einem binären Körpermodell. Damit bleibt sie ein Modell geringer Pathologisierung – aber kein nichtpathologisches Modell.

Mittel: Das MDS/BSG‑Modell

Das sozialrechtliche Modell des Medizinischen Dienstes und des Bundessozialgerichts pathologisiert Transgeschlechtlichkeit stärker. Es definiert Transsexualismus (ICD‑10 F64.0) als „regelwidrigen Zustand“:
„Ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper‑ oder Geisteszustand“ (BSG, 04.03.2014, B 1 KR 69/12 R).

Transition wird nur als ultima ratio gewährt, wenn psychotherapeutische Maßnahmen „erfolglos ausgeschöpft“ wurden (BSG, 06.08.1987, 3 RK 15/86). Das Modell geht davon aus, dass der Körper „gesund“ sei und die geschlechtliche Selbstwahrnehmung „regelwidrig“. Die Pathologisierung entsteht durch die Annahme, dass Transgeschlechtlichkeit eine psychische Abweichung sei, die erst nach Ausschöpfung psychischer Behandlung körperlich adressiert werden dürfe. Damit wird Transgeschlechtlichkeit als psychische Fehlentwicklung konstruiert, die medizinisch nur dann behandelt werden darf, wenn sie „massiv“ ist.

Mittel‑hoch: Ponseti & Stirn

Ponseti & Stirn (2019) begründen Geschlecht ausschließlich über die Fortpflanzungsfunktion. Geschlecht ist für sie ein biologisches Prinzip, das aus der Anisogamie folgt. Transgeschlechtlichkeit erscheint in diesem Modell als Fehlanpassung an biologische Rollen. Sie kritisieren die „Dekonstruktion des Geschlechtsbegriffs“ und deuten die moderne Geschlechtervielfalt als wissenschaftlich problematisch:
„Die Privilegierung der subjektiven Geschlechtsidentität […] wirkt sich nachteilig auf die Sexualwissenschaft aus“ (Ponseti & Stirn, 2019, S. 133).

Damit wird Transgeschlechtlichkeit als Irrtum, Fehlanpassung oder sozial konstruiertes Missverständnis pathologisiert. Die biologische Norm wird als Maßstab gesetzt, Abweichungen davon als problematisch. Ponseti & Stirn bewegen sich damit zwischen biologischem Essentialismus und sozialer Normativität: Geschlecht ist für sie ein biologisches Faktum, und Transgeschlechtlichkeit eine Abweichung davon.

Hoch: Korte & Tschuschke

Korte & Tschuschke (2023) interpretieren Transgeschlechtlichkeit als Ausdruck einer Ich‑Struktur‑Störung, einer „medialen Ansteckung“ oder einer „Identitätskrise der Spätmoderne“. Sie beschreiben Transgeschlechtlichkeit als Ergebnis von Überforderung, sozialer Instabilität und psychischer Vulnerabilität. Sie schreiben:
„Ein seltenes Phänomen wird […] auf Kosten identitätssuchender junger Menschen medial und gesellschaftspolitisch instrumentalisiert“ (Korte & Tschuschke, 2023, S. 355).

Transgeschlechtlichkeit erscheint hier als Regression, Krise, Trend oder Massenpsychose. Die Modelle reproduzieren die Vorstellung, Transgeschlechtlichkeit sei ein Ausdruck gesellschaftlicher Fehlentwicklungen und psychischer Instabilität. Damit wird Transgeschlechtlichkeit nicht als Geschlecht, sondern als Symptom einer gestörten Identitätsentwicklung verstanden.

Sehr hoch: Klassische Psychoanalyse

Die klassische Psychoanalyse interpretiert Transgeschlechtlichkeit als narzisstische Störung (Argentieri, 2020), als Verleugnung der biologischen Realität (Chiland, 2000), als Trauma (Evans & Evans, 2021), als Perversion (Mehler, 2020) oder als psychotische Abwehr (Millot, 1990). Chiland schreibt: „Die transgeschlechtliche Fantasie beruhe auf der Verleugnung der biologischen Geschlechtsrealität“ (Chiland, 2000). Evans & Evans formulieren: „Transsexuality is a psychopathological manifestation […] rooted in early trauma“ (Evans & Evans, 2021). Mehler bezeichnet Transgeschlechtlichkeit als: „eine besondere Form der sexuellen Perversion“ (Mehler, 2020). Quinodoz interpretiert Transition als: „Agieren des eigentlichen inneren Konflikts“ (Quinodoz, 1998).

Diese Modelle pathologisieren Transgeschlechtlichkeit als Symptom, Abwehrmechanismus, Perversion oder Psychose und lehnen affirmierende Behandlung ab. Sie sind unfalsifizierbar, normativ und reproduzieren tiefenpsychologische Konstrukte, die empirisch nicht haltbar sind. Die Psychoanalyse ist damit eines der stärksten pathologisierenden Modelle.

Sehr hoch: Radikalfeministische Pathologisierung nach Raymond

Ein weiteres stark pathologisierendes Modell findet sich im radikalfeministischen Ansatz von Janice Raymond, deren Werk The Transsexual Empire (1979/1994) eine der einflussreichsten und zugleich aggressivsten theoretischen Zurichtungen von Transgeschlechtlichkeit darstellt. Raymond interpretiert Transgeschlechtlichkeit nicht als Geschlecht, sondern als eine Form männlicher Aneignung, die sie als „soziopolitisches Programm“ beschreibt, das Frauen und feministisches Wissen unterminiere. Sie argumentiert, dass Transgeschlechtlichkeit ein „medizinisch‑psychiatrisches Syndrom“ sei, das durch eine „Kollusion mit unattainable fantasy“ (Raymond, 1994) aufrechterhalten werde.

Raymonds Pathologisierung folgt einer doppelten Logik: Erstens deutet sie Transgeschlechtlichkeit als Ausdruck eines männlichen Begehrens nach Zugang zu weiblichen Körpern und weiblicher sozialer Position. Zweitens interpretiert sie medizinische Transition als Fortsetzung patriarchaler Kontrolle über weibliche Körper. In ihrer Analyse schreibt sie, dass transgeschlechtliche Männer „nicht wirklich Frauen werden“, sondern „man‑made women“ seien, die durch chirurgische Konstruktion eine „synthetische Weiblichkeit“ verkörperten (Raymond, 1994). Die medizinische Behandlung wird von ihr als „disease model“ beschrieben, das nicht Geschlecht, sondern „desire“ pathologisiere und damit gesellschaftliche Machtverhältnisse verschleiere (Raymond, 1994).

Raymonds Modell pathologisiert Transgeschlechtlichkeit umfassend: als psychische Fehlentwicklung, als patriarchale Strategie, als medizinisch erzeugte Illusion und als politisches Projekt männlicher Dominanz. Ihre Argumentation ist nicht empirisch, sondern normativ und basiert auf der Annahme, dass Geschlecht ausschließlich aus weiblicher Erfahrung und weiblicher Körpergeschichte hervorgehe. Damit wird Transgeschlechtlichkeit nicht nur als individuell „falsch“, sondern als gesellschaftlich gefährlich markiert. Raymonds Ansatz gehört zu den stärksten pathologisierenden Modellen, da er Transgeschlechtlichkeit nicht als Variation menschlicher Geschlechtsentwicklung anerkennt, sondern als Angriff auf Frauen definiert.

Extrem: Psychoanalytische Pädagogik (Ahrbeck & Felder)

Die psychoanalytische Pädagogik von Ahrbeck & Felder stellt den stärksten Pathologisierungsgrad dar. Transgeschlechtlichkeit wird als gesellschaftliche Fehlentwicklung, Bedrohung der Familie und Ergebnis einer „Translobby“ dargestellt. Sie schreiben: „Ihre Lobbygruppen sind inzwischen äußerst einflussreich“ (Ahrbeck & Felder, 2020). Damit wird Transgeschlechtlichkeit nicht nur psychologisch, sondern moralisch und politisch pathologisiert. Sie erscheint als Gefahr für gesellschaftliche Ordnung und als Produkt einer „Ideologie“. Dieses Modell ist offen transfeindlich, arbeitet mit Verschwörungstheorien und stellt Transgeschlechtlichkeit als Bedrohung dar.

Die psychoanalytisch‑pädagogische Position von Ahrbeck & Felder stellt eine der deutlichsten Pathologisierungen von Transgeschlechtlichkeit im deutschsprachigen Diskurs dar. Fachlich betrachtet handelt es sich um ein Modell, das Transgeschlechtlichkeit nicht als Variante menschlicher Geschlechtsentwicklung, sondern als psychische Fehlentwicklung, sozial bedingte Irritation und politisch‑ideologische Gefahr deutet. Diese Perspektive ist rechtlich problematisch, da sie strukturell diskriminierende Zuschreibungen reproduziert, und wissenschaftlich nicht haltbar, da sie weder der ICD‑11 noch internationalen Standards of Care entspricht.

Zentral ist die psychopathologische Rahmung: Transgeschlechtlichkeit wird mit „Depressionen, Angststörungen, bi‑polaren und dissoziativen Störungen“ verknüpft (Ahrbeck & Felder, 2020, S. 93). Diese Darstellung suggeriert eine kausale Verbindung zwischen Geschlechtsidentität und Psychopathologie, obwohl empirisch klar ist, dass psychische Belastungen überwiegend aus Minderheitenstress entstehen. Die Autoren entmündigen Betroffene zusätzlich, indem sie geschlechtliche Selbstbeschreibungen als „Wahrnehmungsverzerrungen“ oder „Abwehrprozesse“ interpretieren (S. 91). Damit wird Transgeschlechtlichkeit epistemisch pathologisiert: als Irrtum, Fehlwahrnehmung oder psychische Abwehr, die pädagogisch korrigiert werden müsse.

Hinzu kommt eine moralisch‑gesellschaftliche Pathologisierung, die Transgeschlechtlichkeit als Ausdruck von „pubertärem Protest“, „gesellschaftlichem Chic“ oder „Gruppenrausch“ beschreibt (S. 94). Diese Begriffe stammen nicht aus empirischer Forschung, sondern aus einem normativen Kulturpessimismus, der geschlechtliche Vielfalt als soziale Entgleisung deutet. Die Übernahme des widerlegten Konzepts der „sozialen Ansteckung“ (S. 95) verstärkt diese Perspektive und konstruiert Transgeschlechtlichkeit als epidemiologisches Risiko – ein Muster, das historisch bei der Pathologisierung homosexueller Menschen identisch verwendet wurde.

Besonders gravierend ist die politische Pathologisierung. Ahrbeck & Felder sprechen von „äußerst einflussreichen Lobbygruppen“ (S. 89) und konstruieren damit ein konspiratives Bedrohungsszenario, in dem Transgeschlechtlichkeit als Produkt einer ideologischen Einflussnahme erscheint. Diese Darstellung ist wissenschaftlich unbegründet und rechtlich heikel, da sie strukturell diskriminierende Narrative reproduziert, die marginalisierte Gruppen als gesellschaftliche Gefahr markieren. Die Rede von „pädagogischer Kapitulation“ (Titel) und die Behauptung, Eltern könnten das Sorgerecht verlieren, wenn sie Transition ablehnten (S. 95), erzeugen ein alarmistisches Bedrohungsbild, das pädagogische und familiäre Strukturen als angegriffen inszeniert.

Schließlich bedienen die Autoren eine medizinische Katastrophenrhetorik, wenn sie von „körperlichen Verstümmelungen“ (S. 92) oder einer „lebenslang offenen Wunde“ (S. 93) sprechen. Diese Formulierungen sind emotionalisierend und dienen nicht der fachlichen Analyse, sondern der Erzeugung von Angst und Abwehr. Sie stehen im Widerspruch zu medizinethischen Standards und zur evidenzbasierten Versorgung transgeschlechtlicher Menschen.

Zusammenfassend entsteht ein geschlossenes Pathologiemodell, das Transgeschlechtlichkeit als psychische Störung, soziale Fehlentwicklung, politische Gefahr und pädagogische Bedrohung konstruiert. Diese Perspektive ist wissenschaftlich nicht haltbar, rechtlich nicht anschlussfähig und reproduziert strukturelle Diskriminierung. Sie widerspricht der ICD‑11, den WPATH‑Standards und der S3‑Leitlinie, die Transgeschlechtlichkeit als nicht‑pathologische Variante menschlicher Geschlechtsentwicklung einordnen.

Ultra‑extrem: SEGM (D’Angelo) – Konversionstherapie im Gewand „explorativer“ Psychodynamik

SEGM verschleiert im aktuellen Diskurs ein vollständig konversives Modell der Transgeschlechtlichkeit, das sich als „explorativ“ und „evidenzbasiert“ ausgibt, tatsächlich aber auf einer einzigen, empirisch nicht belegten Grundannahme beruht: Transgeschlechtlichkeit sei eine Fehlentwicklung homosexueller Identität. Besonders deutlich wird dies im Werk von Roberto D’Angelo, dem Präsidenten der SEGM. In seinem Artikel „Trans is not the new gay“ (2026) nutzt er die historische „moral and intellectual debacle“ der psychoanalytischen Behandlung homosexueller Menschen als Ausgangspunkt, um eine neue Form der Behandlung transgeschlechtlicher Menschen zu legitimieren. Während er die frühere Konversionstherapie als autoritär und evidenzignorant kritisiert, behauptet er zugleich, affirmierende Ansätze gegenüber Transgeschlechtlichkeit seien selbst eine Art „Konversion“, weil sie mit einem „shame-filled or hated part of the self“ kollidierten (D’Angelo, 2026, S. 418). Damit verschiebt er den Begriff Konversionstherapie: Nicht mehr die Veränderung der Identität gilt als konversiv, sondern deren Bestätigung. Diese Umkehrung bildet den zentralen rhetorischen Mechanismus, mit dem ein konversives Modell als „Schutz“ vor Konversionstherapie dargestellt wird.

In dieser Logik erscheint Transgeschlechtlichkeit nicht als Geschlecht, sondern als Ausdruck eines inneren Konflikts, einer Spaltung oder eines „not‑me“-Anteils, der integriert werden müsse. Affirmation wird als „rigidifying“ einer Spaltung beschrieben, Transition als Agieren eines ungelösten Konflikts. Die Selbstbeschreibung der Betroffenen gilt nie als valide, sondern immer als Symptom. Die therapeutische Aufgabe besteht darin, diese Identität zu hinterfragen, umzudeuten und – im Idealfall – zu verändern. Damit ist das „explorative“ Setting aus fachlicher Sicht strukturell identisch mit der historischen Konversionstherapie gegenüber homosexuellen Menschen: Die Identität wird als Fehlentwicklung interpretiert, die Behandlung zielt auf Transformation. Der Unterschied liegt allein in der moralischen Rahmung: Was früher als „Heilung“ von Homosexualität bezeichnet wurde, erscheint heute als „Exploration“ von Transgeschlechtlichkeit. Zugleich fehlt jeder empirische Beleg für die Grundannahme, Transgeschlechtlichkeit sei eine Abwehr homosexueller Impulse, und ebenso fehlt jede Evidenz für die behauptete Wirksamkeit der psychodynamischen „Integration“.

SEGM übersetzt diese Argumentation in ein medizinisch‑politisches Programm. In ihrer Selbstdarstellung beschreibt die Organisation geschlechtsangleichende Medizin für Jugendliche als „exzessiviert“, „gefährlich“ und „nicht evidenzbasiert“ und behauptet, Sicherheit und Wirksamkeit seien „nie nachgewiesen“ worden (SEGM, 2025). Transgeschlechtliche Jugendliche werden als „gefährdete“ Gruppe konstruiert, deren Selbstbeschreibung durch „unvollständige oder falsche Informationen“ verzerrt sei, sodass sie keine informierte Einwilligung geben könnten. Affirmative Medizin erscheint als Risiko, während psychodynamisch‑explorative, nicht affirmierende Ansätze als wissenschaftlich überlegene Alternative inszeniert werden. Die Warnung vor einem „medical scandal“ dient dazu, ein geschlossenes Narrativ zu stabilisieren: Transgeschlechtlichkeit wird als psychische Fehlentwicklung und medizinisches Risiko gedeutet; Affirmation und Transition werden als konversiv, gefährlich oder ideologisch verzerrt markiert; „explorative“ Behandlung wird als ethische Pflicht dargestellt. Damit entsteht ein vollständig konversives Modell, das keine affirmative Option kennt und geschlechtliche Vielfalt systematisch pathologisiert. 

Fazit

Die pathologischen Modelle der Transgeschlechtlichkeit unterscheiden sich erheblich in ihrer theoretischen Tiefe und ihrem Pathologisierungsgrad. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie Transgeschlechtlichkeit nicht als Variation menschlicher Geschlechtsentwicklung begreifen, sondern als Abweichung, Störung oder Fehlentwicklung. Moderne, evidenzbasierte Modelle wie die S3‑Leitlinie zeigen, dass Pathologisierung nicht notwendig ist, um Transgesundheit zu verstehen oder zu behandeln. Die hier dargestellte Hierarchie verdeutlicht, wie unterschiedlich die theoretischen Zugänge sind – und wie stark die Pathologisierung mit normativen Vorstellungen über Körper, Identität und Geschlecht verknüpft bleibt.

Modell Kernannahme Pathologisierungsgrad Mechanismus der Pathologie
S3‑Leitlinie Geschlechtsinkongruenz ist keine Störung; Pathologie entsteht erst durch Leidensdruck gering Dualismus von Körper und Identität erzeugt strukturelle Pathologie
MDS/BSG‑Modell Körper = gesund; Selbstwahrnehmung = regelwidrig; Transition = ultima ratio mittel Transgeschlechtlichkeit als psychische Abweichung; Behandlung nur bei „massivem“ Leidensdruck
Ponseti & Stirn Geschlecht = Fortpflanzungsfunktion; Transgeschlechtlichkeit = Fehlanpassung mittel‑hoch Biologismus und Normativität; Abweichung als Fehlentwicklung
Korte & Tschuschke Transgeschlechtlichkeit = Ich‑Struktur‑Störung, soziale Ansteckung, Medienphänomen hoch Pathologisierung als Regression, Krise, Trend, Massenpsychose
Klassische Psychoanalyse Transgeschlechtlichkeit = narzisstische Störung, Trauma, Perversion, psychotische Abwehr sehr hoch Tiefenpsychologische Pathologisierung als Symptom, Abwehr, psychische Desintegration
Raymond – radikalfeministische Pathologisierung Transgeschlechtlichkeit = männliche Aneignung, medizinisch erzeugte Illusion, politisches Projekt extrem Pathologisierung als patriarchale Strategie; „man‑made woman“; „disease model“; gesellschaftliche Gefahr
Psychoanalytische Pädagogik (Ahrbeck/Felder) Transgeschlechtlichkeit = gesellschaftliche Fehlentwicklung, Bedrohung, Ideologie extrem Moralische und politische Pathologisierung; Verschwörungstheorien; Delegitimierung von Geschlecht
SEGM (D’Angelo) Transgeschlechtlichkeit = Fehlentwicklung homosexueller Identität; Affirmation = Konversion ultra‑extrem Vollständig konversives Modell; keine affirmative Option; rhetorische Umkehrung von Konversion; Instrumentalisierung der Homosexualitätsgeschichte

 

Literaturverzeichnis

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