Chronologie des Schreckens – Grundrechtsverletzungen gegen queere Menschen in Deutschland

1871 Einführung des § 175 Reichsstrafgesetzbuch

1918/19 Frauenwahlrecht  

1927 Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Sexarbeit wird nicht legalisiert, aber entkriminalisiert.

1933 Verabschiedung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

1935 Nationalsozialistische Verschärfung des § 175

1933–1945
Schwule Männer: ca. 100.000 verfolgt, 50.000 verurteilt, 5.000–15.000 im KZ, ca. 60% ermordet
Lesben: Verfolgung als „gemeinschafts‑ und familiengefährdend“, Haft und Tod durch andere NS‑Kategorien, Zahlen unbekannt, systematisch unsichtbar gemacht
trans Menschen in beiden enthalten
Ca. 400.000 Menschen zwangssterilisiert, überwiegend Frauen und Mädchen
„Euthanasie“: Ermordung von Kindern (z.B.. Kinderkrankenhaus Rothenburgsort, Hamburg)

ab 1945 Fortwirken nationalsozialistischer Sterilisationsgesetze
Gesetz nicht aufgehoben, nur dispensiert

1949 Art. 3 Abs. 2 GG  „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“, für trans Personen keinerlei Rechtsstatus; viele waren auf informelle/illegale Erwerbsformen, u.a. Sexarbeit, angewiesen

1953 Einführung des „Sittenwidrigkeits“-Prinzips, Verträge im Kontext von Sexarbeit gelten als sittenwidrig und damit nicht einklagbar.

1957 Bundesverfassungsgericht erklärt § 175 für verfassungsgemäß, rund 50.000 Verurteilungen nach 1945
Systematischer Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern und trans Eltern

1958 Gleichberechtigungsgesetz, Abschaffung zentraler patriarchaler Normen; Beginn finanzieller Eigenständigkeit für Frauen

1960er–1980er Kommunale Sperrgebietsverordnungen

1962 Eigenes Bankkonto für Frauen

1968 Erklärung der Ungültigkeit der Sterilisationsgesetze, Fortbestand des NS‑§ 175 in der Bundesrepublik

1969 Entkriminalisierung homosexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern über 21

1977 – Reform des Ehe- und Familienrechts, Ende der „Hausfrauenehe“; Frauen zum ersten Mal freie Berufswahl ohne Zustimmung des Mannes.

1981 Inkrafttreten des Transsexuellengesetzes (TSG)
schwere Grundrechtseingriffe mit Bezug zu NS: Zwangsscheidung und Zwangssterilisation, bis dahin fast immer Sexarbeit; keine Anerkennung des eigentlichen Geschlechts (als zugehörig anzusehen)

1980er/1990er AIDS-Krise Repressive Maßnahmen, Stigmatisierung, aber auch Selbstorganisation (Aidshilfen, ACT UP etc.)

1992 Abschaffung der „Sittenwidrigkeit“ von Sexarbeit im Strafrecht

1994 Abschaffung des § 175
Homosexualität erstmals vollständig straflos, frühere Urteile bleiben bestehen

1997 Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe  

2000 Gender Mainstreaming UN Frauenkonferenz

2001 Eingetragene Lebenspartnerschaft
Sonderregelung für gleichgeschlechtliche Paare
Keine Gleichstellung bei Adoption und Abstammung, lesbische Elternschaft weiterhin rechtlich benachteiligt

2001 Prostitutionsgesetz (ProstG), Sexarbeit wird als legale Dienstleistung anerkannt. Verträge sind nicht mehr sittenwidrig; Zugang zu Sozialversicherung möglich.

2002: Aufhebung der NS‑Urteile

2006 AGG Formale Gleichstellung im Arbeits- und Zivilrecht, Aufnahme „sexuelle Identität“ als Diskriminierungsmerkmal

2008 / 2011 Aufhebung von Zwangsscheidung (2008) und Zwangssterilisation (2011) im TSG

2010er Jahre fortbestehende Zwangssterilisationen bei nicht einwilligungsfähigen Personen, ca. 100 Anträge pro Jahr

2017 Anerkennung eines dritten Geschlechts durch BVG
Ehe für alle, Gleichstellung im Eherecht

2017 Rehabilitierung auch der nach 1945 verurteilten Schwulen, Keine Rehabilitierung für lesbische Mütter und trans Eltern mit Sorgerechtsentzug

2017 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

2020 mds Richtlinie Transsexualismus, Zwangstherapie festgeschrieben mit konversivem Charakter, Dauer 6-12 Monate, mind. 2 Indikationen

2020 Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ bei Minderjährigen – gleichzeitig Lücken (z.B. bei Erwachsenen, religiösen Kontexten).

2021 Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, Ausnahmen bleiben bestehen, praktisch folgenlos, da weiter mehr als 5.000 Operationen/Jahr an 0-9 jährigen Kindern

2023 Bundesverfassungsgericht definiert Ehe ohne Geschlechterbezug

2024 Selbstbestimmungsgesetz, Aufhebung des TSG aber Wiedereinzug biologischer Geschlechtskategorien (§ 6 SBGG), Wehrgeschlecht und keine Anerkennung des eigentlichen Geschlechts, Verschlechterung zum TSG

Offene Baustellen der Gleichstellung in Deutschland

Trotz wichtiger Fortschritte bestehen zentrale Lücken im Schutz und in der Gleichstellung von Frauen und queeren Menschen. Die historische Kontinuität von Diskriminierung wirkt bis heute fort – rechtlich, sozial, ökonomisch und institutionell. Notwendig sind:

– Rehabilitierung und Entschädigung
Anerkennung des Unrechts an lesbischen Müttern, trans Eltern, intergeschlechtlichen Kindern und zwangssterilisierten Menschen; vollständige Aufarbeitung der Nachkriegsjustiz.

– Körperliche Selbstbestimmung
Verbot nicht notwendiger Operationen an intergeschlechtlichen Kindern; Schutz vor Sterilisationen ohne Einwilligung; diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung für trans und nicht-binäre Menschen.

– Familiäre Gleichstellung
Reform des Abstammungsrechts, automatische Mit-Mutterschaft, Anerkennung queerer und multipler Elternschaft.

– Ökonomische Gleichstellung und Arbeit
Schließung von Gender Pay Gap und Gender Pension Gap; Parität in Führungspositionen; Abbau struktureller Diskriminierung am Arbeitsmarkt; rechtliche Absicherung von Sexarbeit ohne paternalistische Kontrollinstrumente.

– Politische Teilhabe und Machtverteilung
Wirksame Paritätsgesetze für Parlamente und öffentliche Ämter; Förderung der Repräsentation marginalisierter Frauen und queerer Personen.

– Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
Vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention; Ausbau von Schutzräumen; konsequente Erfassung und Verfolgung queerfeindlicher Gewalt.

– Bildung, Gesundheit, Psyche
LSBTIQ*-inklusive Bildungspläne; Schutz vor Konversionsangeboten; flächendeckende psychotherapeutische Versorgung ohne pathologisierende Hürden.

– Verfassungsrechtliche Absicherung
Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG um sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und geschlechtliche Merkmale; klare staatliche Schutzpflichten gegen queerfeindliche Diskriminierung.

– Demokratische Erinnerung
Sichtbarkeit lesbischer, trans und inter Opfer in Gedenkorten, Museen und Lehrmaterialien; Förderung queerer Erinnerungskultur.

Dieser Beitrag wurde unter Queer abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen für den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert