Die Verfolgung und Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen ist in Deutschland keine abgeschlossene historische Episode der NS-Zeit. Vielmehr lassen sich strukturelle Kontinuitäten nachweisen, die bis in die jüngste Gegenwart reichen.
Wissenschaftliche Pathologisierung als Legitimationsgrundlage
Die ideologische Basis für die Unterdrückung transgeschlechtlicher Menschen bildete sowohl in der NS-Diktatur als auch in der Nachkriegszeit eine medizinische und psychologische Pathologisierung. Während das NS-Regime geschlechtliche Vielfalt als „Seuche“ definierte, um staatliche Gewalt wissenschaftlich zu legitimieren (Maur, 2026), setzte sich dieses Denkmuster in der Bundesrepublik durch die Einstufung als psychische Störung fort. Diese „Anschlussfähigkeit“ medizinischer Diskurse führte dazu, dass transgeschlechtliche Menschen jahrzehntelang primär als Objekte psychiatrischer Begutachtung statt als Träger unveräußerlicher Grundrechte behandelt wurden.
Körperliche Unversehrtheit und staatliche Kontrolle
Eine zentrale Verknüpfung zwischen der NS-Ideologie und der späteren Gesetzgebung in der Bundesrepublik stellt der staatliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933 legte die Basis für ca. 400.000 Zwangssterilisationen (Kost, 2026). In einer rechtlichen Parallele dazu blieb die „dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit“ bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2011 eine zwingende Voraussetzung für die rechtliche Geschlechtsanerkennung nach dem Transsexuallengesetz (TSG). In beiden Epochen beanspruchte der Staat das Recht, über die biologische Reproduktionsfähigkeit von Individuen zu verfügen, um eine vermeintliche „biologische Ordnung“ der Gesellschaft zwangsweise aufrechtzuerhalten.
Personelle und institutionelle Kontinuitäten
Dass diese Denkweisen über 1945 hinaus Bestand hatten, ist maßgeblich auf personelle Kontinuitäten in der Medizin zurückzuführen. Ein prominentes Beispiel ist der Psychiater Hans Bürger-Prinz, der trotz seiner Verstrickung in die NS-Ideologie bis 1971 als Klinikchef in Hamburg tätig war und Generationen von Fachkräften ausbildete (Maur, 2026). Diese personelle Stabilität erklärt, warum transfeindliche Narrative und diskriminierende Praxisformen – wie Zwangsscheidungen zur Vermeidung gleichgeschlechtlicher Ehen – bis tief in die 2000er Jahre im bundesdeutschen Rechtssystem Bestand hatten (Kost, 2026).
Historische Entwicklung: Vom Unrecht zur Selbstbestimmung
Die folgende Zeitleiste verdeutlicht die Transformation von totalitärer Verfolgung hin zur rechtlichen Selbstbestimmung:
* 1933: Verabschiedung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (Basis für Zwangssterilisationen).
* 1945–1968: Faktischer Fortbestand des Sterilisationsgesetzes in der BRD (formale Ungültigerklärung erst 1968).
* 1981: Inkrafttreten des Transsexuallengesetzes (TSG) – rechtliche Anerkennung nur unter Bedingung von Zwangsscheidung und Sterilisation.
* 2008 / 2011: Grundlegende Urteile des Bundesverfassungsgerichts: Aufhebung des Scheidungszwangs (2008) und des Sterilisationszwangs (2011).
* 2024: Ablösung des TSG durch das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und Ende der verpflichtenden Zwangsbegutachtung.
Zusammenfassung der Verbindungslinien
| Dimension | Nationalsozialismus (Maur, 2026) | Bundesrepublik (bis 2011/2024) (Kost, 2026) |
|---|---|---|
| Leitmotiv | „Ausmerzung“ und „Volksgesundheit“ | Wahrung einer „binären Geschlechterordnung“ |
| Medizinische Rolle | Wissenschaftliche Legitimation von Gewalt | Psychiatrische Zwangsbegutachtung |
| Körperlicher Eingriff | Eugenisch motivierte Zwangssterilisation | Sterilisationszwang als Rechtsvoraussetzung |
| Personal | Systemtragende NS-Chefärzte | Fortführung der Karrieren und Lehrtätigkeit |
Diese Analyse macht die Notwendigkeit deutlich, den Schutz der geschlechtlichen Identität explizit in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, um derartige institutionelle Unrechtsmechanismen dauerhaft auszuschließen (Kost, 2026).
Maur, S. (2026). Rede anlässlich der Veranstaltung am 27. Januar 2026 des Queeren Forum Mainz zum Gedenken an die verfolgten queeren Menschen in NS-Diktatur und Nachkriegszeit. https://www.lpk-rlp.de/fileadmin/user_upload/Rede_Maur_17012026.pdf
https://elierlick.com/transholocaust/





