trans Kinder – ethische Fragen

Bei der Behandlung von trans Kindern gibt es in Deutschland keine feste Altersgrenzen! Die Behandlung ist ausschließlich abhängig von Reife, Wissen und Erfahrung der minderjährigen Person, ihrer Einwilligungsfähigkeit. Unter Einwilligungsfähigkeit wird die Fähigkeit einer Person verstanden, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Handlung zu verstehen und ihren Willen danach zu bestimmen. Sie umfasst Einsichts-, Urteils- und Steuerungsfähigkeit.

Einwilligungsfähig ist eine Person, die in der Lage ist
„a) den Zweck, die Notwendigkeit und die Dringlichkeit, den voraussichtlichen Verlauf, die möglichen Folgen, die potentiellen Risiken und den potentiellen Nutzen des Eingriffs und seiner Nichtvornahme zu verstehen,
b) zu erfassen, welchen Wert die betroffenen Rechtsgüter für [sie] haben und unter welchen Alternativen [sie] wählen kann,
c) das Für und Wider abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen“ (Genske, 2020)

Minderjährige, die nicht einwilligungsfähig sind, haben ein Recht auf Partizipation. Ihre Meinung muss in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt werden (Kinderrechtskonvention, 1989)(Wapler, 2015). Bei dem geschlechtlichen Erleben handelt es sich um etwas Höchstpersönliches (Wiesemann, 2020). Darauf bezogene Entscheidungen dürfen nur von den trans Jugendlichen selbst getroffen werden und nicht über deren Kopf hinweg. Ab welchem Alter ein Minderjähriger oder eine Minderjährige in der Lage ist, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer solchen Entscheidung zu verstehen und den Willen danach zu bestimmen, muss auf Grund von objektivierbaren und nachvollziehbaren Kriterien bestimmt werden. Eine Altersgrenze darf nicht willkürlich, je nach Gusto des jeweiligen Erwachsenen, gezogen werden.

Diskriminierung ist die Verletzung der Rechte einer Person, insbesondere durch Herabwürdigung. Sie weist einer Person einen sozial niedrigeren Status zu und zielt auf Gruppen mit geringem sozialem Status. Sie kommt erwartbar wiederholt vor. Das ist Teil der Herabwürdigung. Auch das professionelle Setting birgt eigene Diskriminierungsrisiken, durch den Missbrauch von Deutungsmacht. Minderjährige erfahren Herabwürdigung, wenn ihre Persönlichkeit nicht respektiert wird. Kindern wird ein geringerer sozialer Status zugeschrieben. Trans Kinder gehören deshalb zu zwei Gruppen mit niedrigem sozialen Status. Minderjährige erfahren wiederholt, nicht ernst genommen zu werden. Minderjährige werden mehrfach diskriminiert, als Kinder und als transgeschlechtliche Menschen.

Minderjährige und trans Kinder haben Anspruch auf Schutz, Fürsorge, Respekt und Gleichstellung. Das Grundrecht auf Selbstbestimmung in der eigenen (trans) Geschlechtlichkeit schützt einen unantastbaren Kernbereich der Persönlichkeit. Die subjektive Sicht von trans Kindern muss bei der Bestimmung des Kindeswohls berücksichtigt werden.


Quellen
Genske, A. (2020). Gesundheit und Selbstbestimmung. Springer.
Kinderrechtskonvention. (1989). Recht auf Beteiligung, VN-Kinderrechtskonvention, Artikel 12. Abgerufen am 30. 12 2023 von www.kinder-und-jugendrechte.de: https://www.kinder-und-jugendrechte.de/kinderrechte/recht-auf-beteiligung/artikel-12-beruecksichtigung-des-kindeswillens
Wapler, F. (2015). Kinderrechte und Kindeswohl. Jus Publicum 240.
Wiesemann, P. D. (2020). Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen: Therapeutische Kontroversen – ethische Fragen. Berlin: Forum Bioethik des Deutschen Ethikrates.

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