Die binäre Falle

Wir sollten behutsam sein mit dem Geschlecht anderer Menschen,…. [10]

Divergenzen

Das System der Zweigeschlechtlichkeit spielt im Zusammenhang mit trans Geschlechtlichkeit eine wesentliche Rolle, wenn es um körpermodifizierende und kassenfinanzierte Behandlungen geht. Das Bundesverfassungsgericht 2017 [1], als auch der Bundesgerichtshof 2020 [2] haben deutliche Entscheidungen für die Mehrgeschlechtlichkeit von Menschen getroffen. Entgegen dieser klaren Rechtssprechung, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen in ihrer Begutachtungsanleitung aus dem Jahr 2020 (3) für den Ausschluss von nicht-binären Geschlechtern entschieden. Es muss deshalb bezweifelt werden, dass die mds-Richtlinie rechtskonform ist.

Es gibt in dem grundsätzlichen Umgang mit trans Geschlechtlichkeit einen relevanten fachlichen Denkfehler. Es ist die Idee vom „Geschlechtswechsel“. Darauf beruhen die binären Setzungen der mds-Richtlinie. Sie beeinflussen die sich darauf stützenden Behandlungsansätze und den Begutachtungsprozess. Sie implizieren Erwartungen bei Behandler_innen und Begutachteten an Lebensläufe, Indikationskriterien, Rollenerwartungen, Sexualität, Passing und viele weitere Faktoren, die mit „richtig“ und „falsch“ gelabelt werden. Es gibt einen bewussten und unbewussten Druck, dem binären System zu entsprechen, obwohl das möglicherweise gar nicht passend ist.

Darüber hinaus ist die Beschreibung und damit die Aufklärung über Prozesse in der Folge der körperlichen Transition mangelhaft. Denn im Kontext der Hormongabe bei trans Geschlechtlichkeit kann es zu einem Auseinanderstreben (Divergenz) von Erwartungen an binäre geschlechtliche Prozesse und den tatsächlichen Veränderungen und wahrgenommen Signalen des Körpers geben. Es ist eine Phänomenologie, die sich mit binären Erwartungen an Transitionprozesse schlecht beschreiben lässt. Dabei lohnt es sich, sie  zu beschreiben. So wird verhindert, in die binäre Falle zu geraten und ermöglicht, einen passenden Weg in die eigene Geschlechtlichkeit zu finden.

1. Gegengeschlechtliche Emanzipation

Spätestens mit dem Einsetzen der Wirkungen der Hormontherapie, beginnt die Suche nach der eigenen geschlechtlichen Rolle. Dies spielt sich im Kontext binärer sozialer und kultureller Rollenerwartungen ab. Außerdem sind die Effekte einer weiteren Pubertät zu bewältigen. Schließlich beginnt eine Phase, die mit „Ankommen“ im richtigen Geschlecht bezeichnet werden kann. Der Veränderungsdruck wird spürbar geringer und es setzt eine Entspannung ein. Dadurch öffnet sich der vorgeblich binäre geschlechtliche Raum in einen viel weiteren mit größeren Freiheitsgraden. Das bedeutet, dass das Ausdrücken von differenter Geschlechtlichkeit leichter fällt. Der überraschende und deutlich binäre Effekt ist, dass sich die Männer weiblich konnotierte Interessen wie Kleidung oder Verhaltensweisen aneignen (Girlie-Phase). Die Frauen umgekehrt eignen sich männlich konnotierte Interessen an.

Beiden Gruppen ist zu eigen, dass es sich um Verhaltensweisen handeln kann, die in Kindheit und Jugend konsequent abgelehnt wurden. Zum Beispiel beginnt eine trans Frau mit Männersport, den sie in ihrer Jugend wegen dieser „Männlichkeit“ konsequent abgelehnt hat. Ein trans Mann trägt rosa Kleidung, was für ihn in seiner Jugend inakzeptabel war oder eignet sich zB. die Drag-Queen Kultur an.

Selbst wenn es sich harmlos anhört, diese Verhaltensänderung löst häufig bei den Betroffenen und ihrem Umfeld erhebliche Irritationen aus. Das kann begleitet werden von Trauerprozessen, die mit geschlechtsangleichenden chirurgischen Eingriffen einher gehen. Bisweilen wird dann die eigene Geschlechtlichkeit und die ganze Transition in Frage gestellt.

2. Sexuelle Orientierung

Bisweilen mutet es kurios an, mit welchen Klischees die sexuelle Orientierung in der cis Welt diskutiert wird. Die aktuelle Diskussion um trans Geschlechter versteigt sich gar zu der skurrilen Idee, trans sein wäre eine Vermeidungsstrategie zur Homosexualität (4). Ist eine trans maskuline Person, die vor und nach der Transition Beziehungen zu Frauen hat und sich lesbisch labelte, weiter lesbisch oder ändert sich die sexuelle Orientierung? Eine Transition geht hier immer wieder mit dem Ausschluss aus lesbischen Zusammenhängen einher. Für viele ein schmerzhafter Verlust lesbischer Kultur.

Quelle: tgg 11.2017 N=425

In einer Untersuchung aus dem Jahr 2017 in der trans Community (5) zeigte sich ein komplexes Bild. Überwiegend liegt die Orientierung mit 99% auf einer Zweipersonenbeziehung, nur 1% verortete sich polysexuell. Nur ein geringer Anteil von 5% bezeichnen sich als asexuell. Der Anteil der Menschen, die sich geschlechtlich nicht festlegen bei ihrer sexuellen Orientierung liegt mit 43% fast gleichauf mit denen, die geschlechtlich festgelegt sind, mit 48%. Dabei bezieht sich die Frage von Hetero- oder Homosexualität auf die jeweilige geschlechtliche Verortung zum Zeitpunkt der Beantwortung.

Quelle: tgg 11.2017 N=425 und GALLUP 2021 N=15.000

Interessant ist ein Vergleich dieser Zahlen mit der Studie des Gallup Institut zu Zahlen von LGBT Personen in den Vereinigten Staaten, veröffentlicht 2021. Die neuesten Ergebnisse basieren auf mehr als 15.000 Interviews, die im Jahr 2020 mit Menschen im Alter von 18 Jahren und älter durchgeführt wurden (7). Die Zahlen liegen fast gleichauf, das spricht für die Validität der Community Zahlen. Die Differenzen liegen bei 7% zugunsten einer eher offenen sexuellen Orientierung bei trans Menschen.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass Menschen, die sich um das Finden ihrer Geschlechtlichkeit bemühen, eine vergleichbar weite sexuelle Orientierung haben, wie alle Menschen, die sich im LGBT Spektrum verorten. Möglicherweise löst sich das enge Definieren sexueller Festlegungen zugunsten eines eher queeres Verständnises auf? Zumal von der Position einer trans Geschlechtlichkeit die Unterscheidung von Hetero und Homo zumindest fragwürdig erscheint?

Zu den Effekten einer körperlichen Transition kann es gehören, dass sich die sexuelle Orientierung ändert. Ausgehend von der differenzierten Ausgangslage kann sie weiter oder enger werden. Das bedeutet, wer sich zu Frauen hingezogen fühlte, kann sich nun zu Männern hingezogen fühlen und umgekehrt. Wer bisher eher geschlechtlich nicht festgelegt war, kann sich nun geschlechtlich festlegen.  Dabei geschieht dieser Prozess unmerklich. Die sozialen geschlechtlichen Vorlieben bleiben durchaus erhalten. Änderungen ergeben sich eher aus dem körperlichen Veränderungen, die mit den hormonellen und gegebenenfalls operativen Veränderungen einhergehen.

3. Kinderwunsch

In einer Umfrage zum Thema Kinderwunsch (6) äußern sich 65% der trans Männer und 63% der trans Frauen sie hätten einen Kinderwunsch, das sind gut 2/3 der befragten trans Personen. Häufig haben sie sich aktiv mit der Frage von Kinder bekommen auseinander gesetzt. Dabei haben 6% der Männer und 11% der Frauen bereits eigene Kinder.

Da die Erwartungshaltung im Gutachtenprozess ist, dass wenn dieser Kinderwunsch geäußert wird, das Gutachten negativ ausfällt, werden Kinderwünsche vehement negiert, selbst wenn sie vorhanden sind. Dabei schließen nur 29% der Männer und 26% der Frauen für sich aus, dass sie jemals einen Kinderwunsch entwickeln.

Quelle: tgg 2018, N=279

Das Thema Kinderwunsch kann im Kontext der körperlichen Transition eine große Dynamik entfalten. Diese Dynamik äußert sich darin, dass die körperlichen Veränderungen diesen Wunsch neu beleben. So kann sich eine trans Frau eine Schwangerschaft wünschen, weil ihr der Körper genau das signalisiert. Umgekehrt kann sich ein trans Mann wünschen, Kinder zeugen zu wollen. Dies passiert unabhängig davon, ob es bereits eigene Kinder gibt. Der Kinderwunsch kann vergleichbar schmerzhaft und mit Trauer verbunden sein, wie bei cis Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch. Diese Effekte können sich erst sehr spät im Zuge der Transition einstellen, bisweilen erst Jahrzehnte später, wenn die Transition früh erfolgte.

4. Passingfalle

Cis Passing gilt im trans Kontext als erstrebenswert [8]. Das wird manchmal ganz offen kommuniziert, bisweilen eher zurückhaltend, weil mit Schamgefühlen verbunden. Damit ist nicht nur die Vorstellung verbunden, „wirklich“ im eigenen Geschlecht anzukommen, es geht um Sicherheit und Selbstbewusstsein. Zudem nimmt die Umwelt das eigene Geschlecht endlich als „richtig“ wahr, während ohne Passing oder geoutet das Label „falsch“ zugewiesen wird.

Eine trans Person kann ein perfektes Passing haben, ohne die Vergangenheit zu verschleiern. Stealth leben erfordert Passing als Minimum, und das Verschleiern der Vergangenheit, und unbedingtes Vermeiden eines Outings um jeden Preis. So kann es notwendig werden, Teile der eigenen Vergangenheit nicht zu kommunizieren. Es entstehen Geheimnisse, die mit Lügen gewahrt werden müssen. Dazu bedarf es einer ständigen Wachsamkeit, möglichst konsistent zu lügen. Details aus der Kindheit und dem weiteren Lebensweg gilt es geschlechtlich umzudeuten. Wenn es Kinder gibt, müssen Schwangerschaften verschwiegen werden oder über welche geredet werden, die nie erlebt wurden. Partner*innen müssen in den Darstellungen ihr Geschlecht und Namen ändern, um dem heteronormativem Schein zu wahren. Kinder werden gezwungen, mit zu lügen. Das müssen sie in der Regel ihr ganzes Leben lang, wenn sie sich nicht ständig outen wollen.

Passing kann unerwartete Probleme mit sich bringen. So gibt es neue kulturelle Rollenerwartungen an das jetzt gelebte Geschlecht, die selber nicht gewollt sind und die als unangenehm erlebt werden. Wenn Frauen beginnen, Weiblichkeit öffentlich zu leben, geraten sie unverzüglich unter patriarchalen und sexualisierten Gewaltdruck. Das gilt auch, wenn sie als trans passen.

Manche trans Männer wollen die patriarchalen cis Privilegien als Mann nicht haben. Für sie ist es unangenehm, wenn die Freundin, mit der sie unterwegs sind, anders behandelt wird, als sie selber. Obwohl sie bisweilen enge Bindungen zu Frauengruppen haben, werden sie nicht mehr dazu gezählt und aus diesen Räumen verdrängt. Sie werden selber als Gefahr oder Aggressor wahrgenommen und geraten leichter in den Kontext von Männergewalt im öffentlichen Raum.

Fazit

Die zur Zeit geltenden mds-Richtlinien der Krankenkassen mögen gesellschaftliche Klischees spiegeln, an der höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem aktuellen Forschungsstand sind sie nicht orientiert. Sie zwingen alle am Prozess beteiligten Personen dazu, in den Kategorien einer binären Geschlechtlichkeit zu denken und zu handeln. Das ist falsch, weil die menschliche Geschlechtlichkeit biologisch auf Unterschiedlichkeit hin organisiert ist [9].
Geschlechtsdiversen Menschen muss mit den Mitteln der kassenfinanzierten Medizin und Therapie geholfen werden. Die Akteure müssen endlich die Unterschiede der Menschen wahrnehmen und auf dieser Basis professionell handeln und individuelle Behandlungsstrategien verfolgen.

Zusammenfassung:

  1. Im Zuge der Transition findet eine (Rück-) Orientierung auf das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht statt, bisweilen mit bisher abgelehntem Verhalten.
  2. Die sexuelle Orientierung kann sich verändern.
  3. Es kann sich ein starker Kinderwunsch, zum Teil sehr spät nach der Transition, im eigentlichen Geschlecht entwickeln.
  4. Passing verleitet zum Abspalten wichtiger Persönlichkeitsteile.

Anmerkungen:

1. BVG: Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017
1 BvR 2019/16
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
2. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.
3. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.
2. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.04.2020 (BGH XII ZB 383/19) zum §45b PStG wurde klargestellt, dass über das TSG auch die Streichung des Geschlechtseintrags bzw. eine Änderung zu „divers“ möglich ist. Damit ist höchstrichterlich die Existenz von nicht-binären trans* Personen anerkannt.
3. Begutachtungsanleitung, Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V, Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0), (mds Richtlinie vom 31. August 2020).
4. Stellungnahme Dr. med. Alexander Korte, Klinikum der Universität München – Selbstbestimmungsrecht – BT-Drucksachen 19/20048, 19/19755, 19/17791 – Ausschussdrucksache 19(4)626 C neu
5. Julia Beyß, Miriam Schäfer, „Welche sexuelle Orientierung ist hier am häufigsten?“, Transgender Germany – TGG, Facebook, 11.2017, N=425
6. Julia Beyß, „Ist ein Kinderwunsch vorhanden?“, Transgender Germany – TGG, Facebook, 10.2018, N=279
7. GALLUP, LGBT Identification Rises to 5.6% in Latest U.S. Estimate, BY JEFFREY M. JONES, 24.02.2021
8. Maya: Passing und soziale Geschlechtsdysphorie, Mai 2020
9. Rebecca R. Helm: Let’s talk about sex…, twitter, Dezember 2019
10. „Wir sollten behutsam sein mit dem Geschlecht anderer Menschen, mit dem, was wir meinen, was sie sind und zu sein haben, mit unseren Vorstellungen zu Körpern, mit dem Wunsch nach Schutz. Welche Leben zählen? Wer definiert Zugehörigkeit? Welche Körper haben Schutz verdient? Wer ist sichtbar? Wen sehen wir nicht?“ von Zara Jakob Pfeiffer

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