Warnstedtstraße

Zwischen Kieler Straße und Warnstedtstraße, neben dem Hotel, gibt es einen unbefestigten Fußweg. Dieser wird von den Anwohnern gerne als Abkürzung genutzt. Zwei Gehweglaternen hinterlassen den Eindruck, es handele sich um einen öffentlichen Gehweg. Da der Weg verschmutzt und ungepflegt ist, haben sich verschiedentlich Bürger_innen über den Zustand im Regionalausschuss beschwert.

Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Der Eigentümer ist nicht das anliegende Hotel. Der Eigentümer ist nach einer Grundbucheintragung aus dem Jahre 1968 dazu verpflichtet, den Weg jederzeit begehbar und verkehrssicher zu halten. Der Eigentümer ist schriftlich aufgefordert worden, seiner Unterhaltungspflicht nachzukommen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, kann das Fachamt MR eine Ersatzmaßnahme auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen.

Der Eigentümer ist nur verpflichtet, einen Mindeststandard an Begehbarkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. So kann zum Beispiel eine gärtnerische Gestaltung nicht durchgesetzt werden, sondern höchstens ein Rückschnitt überhängender Pflanzen.

Beschwernisse können gegenüber dem Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Management des öffentlichen Raumes geltend gemacht werden.

 

 

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