Wasservögel im Isebek-Park

Im Eimsbüttler Isebek-Park brüten 7 Wasservogelarten: Höckerschwan, Graugans, Stockente, Reiherente, Haubentaucher, Teichralle und Blässralle. Hinzu kommen 5 regelmäßig zu beobachtende Nahrungsgäste:
Graureiher, Kormoran, Sturmmöwe, Lachmöwe und Eisvogel. Fünf der Brutvogelarten (Höckerschwan, Graugans, Stockente, Reiherente und Teichralle) bauen ihr Nest am Boden im Uferbereich der Isebek. Zwei Arten (Haubentaucher und Blässralle) nisten im Wasser unmittelbar vor dem Ufer. Besonders angreifbar und damit schutzbedürftig sind die im Isebek-Park heimischen Wasservögel während des Brütens und in Zeiten der Flugunfähigkeit. Je nach Art erfolgt die Eiablage im März bis August. Die Zeit des Brütens, in der sowohl die brütenden Altvögel als auch das Gelege und damit der Fortpflanzungserfolg gefährdet sind, dauert 17 – 41 Tage.

Die Jungvögel brauchen jeweils 45-150 Tage, um flügge zu werden. In dieser Zeit der Flugunfähigkeit sind besonders jene Arten gefährdet, die sich zur Futtersuche und zum Ruhen mit ihren Jungen auf den Rasenflächen des Isebek-Parks aufhalten: Höckerschwan, Graugans und Stockente. Flugunfähig sind bei allen Arten auch die AItvögel nach der Brutperiode während der Vollmauser. Sie werfen dann je nach Art von Mai bis Oktober – sämtliche Schwungfedern auf einmal ab und sind dann jeweils 14 – 42 Tage flugunfähig.

Die im Isebek-Park vorkommenden Wasservögel stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach es verboten ist, „wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen“ (§ 39 Abs. 1 Ziff. 1), und „wild lebende Tiere …der europalschen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören“ (§ 44 Abs. 1 BNatSchG). Streng geschützt ist die Teichralle nach § 1, Anl.1 der Bundesartenschutzverordnung.

Mit seinem reichhaltigem Wasservogelbestand ist der Isebek-Park ein Naturerfahungsraum mit hohem Erlebniswert für die Naherholung suchenden Anwohner, besonders für Kinder aus dem dicht besiedelten Kerngebiet und den angrenzenden Spielplätzen, Kindertagesstätten und Schulen, denen hier ein „Naturerleben vor der Haustür“ ermöglicht wird.

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