Einwendung

Bürgerkomitee

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Gemäß § 73 Absatz 4 HmbVwVfG erhebe ich Einwendungen gegen den Plan der Freien und Hansestadt Hamburg (Vorhabenträgerin), die Bundesautobahn A 7 6-/8-streifig zu Erweitern im Planungsabschnitt Stellingen (AS Volkspark bis Autobahndreieck (AD) Nordwest). Dies geschieht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach § 17  Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG).

1. Das Vorhabenziel, den Verkehrsfluss im Planungsabschnitt zu verbessern, wird nicht erreicht. Die Planungsvoraussetzungen sind falsch. Der Elbtunnel ist mit vier Röhren nicht durchgängig verfügbar. Er kann schon in dieser Situation die Verkehre nicht aufnehmen. Das wird sich mit dem Ausbau wesentlich verschlechtern, da zusätzliche Verkehrsströme an den Elbtunnel heran geführt werden.

2. Es sind keine Maßnahmen zur Aufnahme der Mehrverkehre an der AS Stellingen in den Stadtteil vorgesehen. Der Abfluss der Verkehre kann deshalb nicht gewährleistet werden. Es entstehen nicht zulässige zusätzliche Umweltbelastungen für die Anwohner.

2. Der Lärmschutz auf der Autobahnbrücke ab AS Volkspark entspricht nach dem Neubau nicht den gesetzlichen Vorgaben und wird nicht eingehalten. Der Neubau ist deshalb nicht zulässig.

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