Regionalausschuss

Heute ist die letzte Sitzung des Regionalausschuss Stellingen. Einige von uns werden diesem Ausschuss in der kommenden Legislaturperiode nicht mehr angehören. Wir hatten einen schwierigen Start. Polizei, Politik und Verwaltung mussten erst über eine gemeinsame Besprechung zusammen finden. Auf der haben wir beschlossen, aufeinander aufzupassen und bei demokratiefeindlichen Agressionen im Sitzungssaal konsequent einzuschreiten. In der Folge entstand ein Merkblatt, aus dem ich immer wieder vorlas, um den Bürgerinnen und anderen Teilnehmern die Grundregeln des demokratischen Miteinanders beizubringen.  Dazu gehört zum Beispiel, dass die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Organe, der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit (Gewaltenteilung) dient. Die Aufgabe der Parteien ist in Art. 21 GG erklärt: die politische Willensbildung geschieht durch Vereinigungen von Bürger_innen (Parteien). Sie sind die Verbindung zwischen Staat und Bürger_in. Sie formulieren und bündeln die Interessen und Meinungen der Mitglieder und Wähler. Umgekehrt erläutern, informieren und erklären sie staatlichen Entscheidungen gegenüber den Bürger_innen.
In diesem Rahmen hat dieser Ausschuss mitgewirkt. Bis zum Schluss haben wir um das Einbeziehen von Bürger_innen im Sitzungsablauf gerungen. In der kommenden Legislaturperiode werden sich diese Aufgaben für die neuen Mitglieder wieder stellen.

Ich finde, dass wir hier ein gutes Miteinander hatten. Wir haben hier konstruktiv um die Sache gerungen und die überwiegende Anzahl von Anträgen einstimmig beschlossen. Ich bedanke mich in Namen aller Bürger_innen der beiden Stadtteile Eidelstedt und Stellingen für Ihr Engagement bei der Polizei, der Verwaltung, dem Regionalbeauftragten, bei meinem stellvertretenden Vorsitzenden und bei Ihnen, den Mitgliedern dieses Ausschusses.

Merkblatt für die Beteiligung im Regionalausschuss Stellingen

Wir möchten, dass Sie Ihr Anliegen im Ausschuss gut mitteilen können. Deshalb finden Sie hier viele Informationen, die Ihnen die Beteiligung an und das Verständnis für unsere Arbeit erleichtern.
1. Demokratie ist:
– eine Vielfalt an Weltanschauungen, Macht- und Interessengruppen innerhalb einer Gesellschaft (Pluralismus) (Art. 5, 8, 9, 17, 21, 38 GG).
– die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Organe dient der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit (Gewaltenteilung). Es gibt drei Gewalten: Parlament (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) (Art. 20, 28, 70, 97 GG).
– die politische Willensbildung durch Vereinigungen von Bürger_innen (Parteien). Sie sind die Verbindung zwischen Staat und Bürger_in. Sie formulieren und bündeln die Interessen und Meinungen der Mitglieder und Wähler. Sie erläutern, informieren und erklären staatlichen Entscheidungen gegenüber den Bürger_innen (Art. 21 GG).
2. Sitzungsleitung (GOBV §3)
Die Vorsitzende wahrt die Würde des Ausschusses, leitet dessen Arbeit gerecht und unparteiisch, überwacht die Einhaltung der Geschäftsordnung, sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal und übt während der Sitzungen das Hausrecht aus.
– Geredet wird nur nach Worterteilung durch die Vorsitzende.
– Die Vorsitzende kann unterbrechen, wenn es für die Weiterführung der Diskussion notwendig ist.
– Bitte gestatten Sie es sich selber, den Anweisungen der Vorsitzenden zu folgen.
3. Fragestunde (GOBV §9)
Vor Beginn der Sitzung können die Einwohner_innen Fragen zu kommunalpolitischen Themen an die Ausschussmitglieder (Parteien) stellen. Die Fragen sollen kurz und sachbezogen sein.
Soll eine Frage, die nicht gleich beantwortet werden kann, weiterbearbeitet werden, so ist sie schriftlich mit Adressangabe der Vorsitzenden zuzustellen. Fragen können zur weiteren Behandlung an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Einwohner_innen, die Fragen gestellt haben, werden zur Ausschusssitzung eingeladen. Die Fragestunde ist auf 30 Minuten begrenzt.
4. Beteiligung an der Beratung (GOBV §8)
Der Ausschuss kann den Einwohner_innen Gelegenheit geben, an die Mitglieder Fragen zum Gegenstand der Beratungen zu stellen. Nach der Antragsbegründung durch den Antragsteller, werden Wortmeldungen aus dem Publikum zugelassen. Anschließend berät ausschließlich der Ausschuss bis zur Abstimmung des Antrages.

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