Namensänderung

Es gibt die Möglichkeit, einen geschlechtsneutralen Zusatznamen als Rufnamen zu beantragen. Vornamen können aus einem wichtigen Grund geändert werden. Die Grundlage ist das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 (Reichsgesetzblatt I S. 9, BGBl. III Nr. 401-1). Im Amtsdeutsch liegt ein wichtiger Grund für die Änderung eines Namens vor, wenn das schutzwürdige Interesse der Antragsteller_in gegenüber anderen Gesichtspunkten überwiegt. Für die Änderung von Vornamen wird das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Vornamens gering bewertet. Ein Name kann nur aus wichtigem Grunde geändert werden. Ein wichtiger Grund liegt bspw. dann vor, wenn nach objektiven Kriterien eine unzumutbare Belastung vorliegt. Ein Beispiel für das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Namensänderungen aus psychischen Gründen. Wer aus psychischen Gründen seinen Namen ändern lassen will, muss den Grund für die Namensänderung auf geeignete Art nachweisen. Diese Gründe müssen in einer Notwendigkeitsbescheinigung dargelegt werden.

Dazu wird fast immer ein fachärztliches Attest von einem psychologischen Psychotherapeuten oder einem Psychiater eingereicht, bei dem sich die antragstellende Person in Behandlung
befindet. Sehr selten wird auch ein Gerichtsurteil vorgelegt, das die Verurteilung des Vaters oder Stiefvaters des Kindes, das nun Antragsteller ist, belegt (z.B. sexueller Missbrauch an dem Kind). Inwieweit andere belastbare Nachweise über die Geschlechtsneutralität des Antragstellers anerkannt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Der Umfang einer solchen Bescheinigung hängt vom Einzelfall ab. Es gibt keine expliziten Anforderungen an den Umfang, dieser ergibt sich aus der Notwendigkeit im Einzelfall, den gesetzlich vorgesehenen „wichtigen Grund“ ausreichend zu beschreiben und nachzuweisen.

Ein persönliches Beratungsgespräch zu den Gründen und rechtlichen Voraussetzungen vor der Antragstellung muss stattfinden. In der Freien und Hansestadt Hamburg übernimmt das Referat E 14 des Einwohner-Zentralamtes diese Aufgabe, eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Über das Verfahren in anderen Bundesländern sollten die jeweiligen Innenministerien Auskunft geben können.

Kosten für die zum Antrag beizubringenden Unterlagen, Kosten für die nach einer Namensänderung neu auszustellenden Ausweisdokumente und eine neue Geburtsurkunde, Porto, Briefpapier etc. Die Gebühr für die Vornamensänderung beträgt 255,00€ bei Stattgabe, 127,00€ bei Ablehnung. Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der persönlichen Vorsprache.

Öffnungszeiten und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport, Einwohner-Zentralamt, Referat für Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten, Hammer Straße 30-34, 22041 Hamburg
Telefon: +49 40 42839-2431, +49 40 42839-2150 und Fax +49 40 42731-2387
E-Mail: E142@eza.hamburg.de

Stand vom 02.2018

Geschlechtsneutrale Vornamen:

Alexis, Alison, Amber, Andree, Auguste, Azar, Bälter, Bente, Berna, Carol, Cato, Chen, Chris, Connie, Conny, Curly, Daniele, Dany, Deniz, Dilan, Dominique, Durdu, Edi, Eike, Elin, Elisa, Eske, Folke, Frana, Friis, Gabriele, Gerrit, Heilwig, Helge, Hope, Iman, Ingar, Isa, IsaIn, Jamie, Janmar, Janne, Jascha, Jean, Jin, Jirka, Joan, Jona, Joy, Joyce, Jule, Jules, Jun, Juni, Kari, Karli, Kay, KayaIn, Keke, Kersten, Kim, Kiran, Laurence, Lei, Lenski, Leslie, Loris, Luan, Luca, Luka, Malin, Marian, Maris, Marlin, Maxime, Melek, Michal, Michele, Mika, Nahid, Niccel, Nicki, Nicky, Nicol, Nicola, Nikita, Nikola, Noa, Nomme, Olly, Patrice, Randi, Randy, Renee, Robin, Sandy, Sanja, Sascha, Sati, Semsi, Senel, Sidney, Sina, Summer, Sunny, Surinder, Tjorven, Tomke, Toni, Uli, Ulli, Vivian, Vivien, Winnie, Winny, Yannie, Ying, Yu

 

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